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Wer wir sind

Gleich wie Banken, Versicherungen und andere Finanzintermediäre sind auch die Spielbanken dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt und müssen sicherstellen, dass sie nicht missbraucht werden, um Gelder aus Verbrechen in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Hierzu müssen die Casinos die vom GwG und dessen Ausführungserlassen vorgeschriebenen Sorgfalts- und weiteren Pflichten erfüllen und unterliegen sie der Aufsicht durch die ESBK sowie auf vereinsrechtlicher Basis durch die SRO.

Die SRO Casinos berät ihre Mitglieder bei der Umsetzung der GwG-Bestimmungen und besorgt die Ausbildung insbesondere des leitenden Personals. Im Dienste proaktiven Handelns verfolgen die Organe der SRO Casinos namentlich auch die regulatorischen und operativen Entwicklungen im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene.

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